Bin bei einem Ebaykauf hereingefallen

Hier wird über alles Allgemeine zum Thema Dreamcast diskutiert.
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Sega-Freak
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Bin bei einem Ebaykauf hereingefallen

Beitrag von Sega-Freak »

Hallo Leute, da mich das Dreamcast Sammelfieber extrem erwischt hat, bin ich ständig auf der Suche nach neuer Hardware, Software und sonstigem Zubehör. Habe auf Ebay eine Auktion mit Dreamcast, einiges an Zubehör und 34 Spielen gewonnen. knapp 96 Euro habe ich bezahlt. Zuzüglich Versand. Als das Paket gestern ankam war ich extrem verärgert, weil nur 8 Spiele Original waren und der Rest auf ner Spindel auf ganz billigen Rohlingen und dazu auch noch teilweise verkratzt. In der Auktion war natürlich kein Wort von Kopien erwähnt. Ich habe den Verkäufer also darauf aufmerksam gemacht, dass das strafbar ist, dass ich damit absolut nicht einverstanden bin und hätte gerne 50 Euro zurück. Der Verkäufer will aber nur die Ware zurück nehmen und mir das Geld zurück überweisen. Ich bin drauf und dran zum Anwalt zu gehen und die 26 fehlenden Spiele einzuklagen. Anzeige wegen Betruges bzw. Urheberrechtsverletzung ebenso. Was würdet Ihr mir raten? Ich habe sogar noch festgestellt, dass die Spindel mit den gebrannten Spielen doppelt vorhanden ist - lässt also die Vermutung zu, dass er das häufiger macht, um so mehr Profit aus den Auktionen zu schlagen - der Umfang der 2 Spindeln ist von den Titeln her sogar absolut identischt! Ich bin sicher kein Mensch, der einen Aufstand gemacht hätte, wenn er die Spindel als Bonus ohne sie zu erwähnen dazu gelegt hätte, auch wenn Sie für mich als Sammler absolut wertlos sind, aber einfach 2 Spindeln dazu zu legen, halte ich für eine Frechheit !?
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Larsen
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Re: Bin bei einem Ebaykauf hereingefallen

Beitrag von Larsen »

ich würd ihm die wahl lassen: entweder kohle komplett zurück, dafür gibts dann auch sein komplettes paket zurück,oder wenn er nicht will, gibts ne meldung an ebay und der örtlichen polizei. kostet dich nen lächeln und sonst nix. ihn kostets nen lästiges ermittlungsverfahren womöglich mit strafe und ziemlich sicher den ausschluss bei ebay. ich habs auch schon erlebt, dass ich was ersteigert hab und ich ne kopie geschickt bekommen hab. meine meinung: geht gar nicht. da hab ich denen genau das anegoten und siehe da, das geld war schnell wieder da.
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Kakihara
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Re: Bin bei einem Ebaykauf hereingefallen

Beitrag von Kakihara »

Schick mal bitte den Artikellink!!!

Wenn er die Spiele als Bonusdreingabe oder gar Geschenk ab einem gewissen gebot deklariert hat kanns du nichts machen! :(
Totgesagte leben länger - Dreamcast am längsten...
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Mattes
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Re: Bin bei einem Ebaykauf hereingefallen

Beitrag von Mattes »

Ich denke mal minimum ist Geld zurück incl. deiner Portokosten.
Würde ihm ansonsten wenn er sich nicht drauf einlässt, wie @Larsen schon sagt mit Anzeige bei der örtlichen drohen - mit Hinweis auf deine Rechtsschutz. :mrgreen:

Wenn du keine hast wirds etwas blöder, Anwälte und Verfahren sind Zeit- und Kostenintensiv und du müsstest da in Vorkasse gehen.


Mir ist das 2005 auch mal passiert - hatte hier nen Threat daüber,leider nimmt imageshack irgendwann die Bilder vom Netz.
Das waren allerdings die bestgemachtesten Kopien die ich je gesehen hab und der Preis bei dieser 0.40 Uhr Auktion hielt sich in Grenzen.
Hatte mich dann mal schlau gemacht und das war mir dann alles zu viel Stress ohne Rechtsschutz und ich hab sie , weils auch Topgames waren behalten.
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Sega-Freak
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Re: Bin bei einem Ebaykauf hereingefallen

Beitrag von Sega-Freak »

Naja, ich wäre sogar noch so nett, ihm das zu zahlen, was das Paket wert wäre. Also knapp die Hälfte. Aber er scheint feilschen zu wollen - und das in seiner schlechten Position. Ich habe mich entschieden ihm die Wahl zu lassen, mir 50 Euro von den 96€ zurück zu zahlen, oder ich werde mir die Mühe wirklich machen und Anzeige erstatten. Rechtschutz habe ich zum Glück und vielleicht klage ich dann gleich 26 fehlende Originalspiele ein - bzw. den Wert eben dieser. Die meisten dieser Spiele hat er ja aufgezählt und somit kann ich mit meinem Anwalt ja den durchschnittlichen Wert der Spiele ermitteln und eben diesen einklagen. Da er einen rechtskräftigen Kaufvertrag mit mir abgeschlossen hat, kann ich ja auch verlangen meine bezahlte Ware zu bekommen - egal wie- entweder durch Nachlieferung oder durch Schadensersatz! Mal sehen :-/
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Mattes
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Re: Bin bei einem Ebaykauf hereingefallen

Beitrag von Mattes »

Naja, ich wäre sogar noch so nett, ihm das zu zahlen, was das Paket wert wäre. Also knapp die Hälfte. Aber er scheint feilschen zu wollen - und das in seiner schlechten Position. Ich habe mich entschieden ihm die Wahl zu lassen, mir 50 Euro von den 96€ zurück zu zahlen, oder ich werde mir die Mühe wirklich machen und Anzeige erstatten.
*g*...Denkfehler

Du bist bereit zu feilschen - und willst wissendlich Raubkopien für einen kleineren Preis erwerben. :mrgreen:

Kopies sucken - gib alles ab und nimm dein Geld zurück.
Ansonsten zeig ihn wirklich an, wenn du eine Rechtsschutz hast.
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Antidote
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Re: Bin bei einem Ebaykauf hereingefallen

Beitrag von Antidote »

Sehe das wie Mattes.
Wenn die Kopien ausversehen als zusatz mit dabei gewesen wären, aber so ist das eine Frechheit!!
Lass Dir dein Geld zurücküberweisen... ansonsten rechtlichen Schritt einleiten.
XBL: AntidoteXxDCxX
PSN: DC-Antidote
Blog: http://www.antidotes.wordpress.com

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Mark83
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Re: Bin bei einem Ebaykauf hereingefallen

Beitrag von Mark83 »

Ich glaub ihr habt zum Teil nicht richtig gelesen:
Der Verkäufer bietet eine komplette Rückabwicklung an, Sega-Freak will das aber nicht.

@Sega-Freak:
Nimm deine 96€ und gib ihm alles zurück, fertig. Soweit ich in meinen Rechtsvorlesungen aufgepasst hab hast du keine Chance dir die Spiele einzuklagen. Geld zurück, mehr ist nicht drin
Sega-Freak
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Re: Bin bei einem Ebaykauf hereingefallen

Beitrag von Sega-Freak »

So nun ist es erledigt. Er hat mir 50 Euro zurück überwiesen. Die schlechten Kopien werden dann wohl bald mal in der Tonne landen :-) Ich frage mich gerade warum es ein Problem gewesen wäre, die 26 Spiele einzuklagen, wenn es sogar Leute gibt, die eine auf Ebay ersteigerte Yacht für 20 Euro bekommen. Hat ein Kaufvertrag auf Ebay nicht eine gewisse Rechtskraft? Wenn mir jemand einen 185er Reifen verkauft kann ja auch kein Handtuchhalter kommen? Verdrehte Welt mit undurchsichtiger Rechtslage !?
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Mattes
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Re: Bin bei einem Ebaykauf hereingefallen

Beitrag von Mattes »

Mmmh...bin jetzt nicht juristisch vorgebildet, aber solche Fälle wie Jacht für 20 Euro hört sich sehr nach ebay Mythen oder Prozess in den USA an. :mrgreen:

Hier bei uns brauchst du einen enormen Einsatz an Zeit, Nerven und Geld um an dein Recht zu kommen.
Wenn sich ein Verkäufer stur stellt hast du mal ein echtes Problem das in keinem Verhältnis zu deinem Verlust steht.
Deshalb sei froh das du einen Verkäufer hattest der dir eine komplette Rückabwicklung angeboten hatte. :wink:

Boar - als ich meine DC Sammlung aufgebaut hatte, haben sich bei mir durch ebay auch CDR ohne Ende angesammelt.
Bei vielen wurden Daten weggelassen um sie auf die 750 mb zu bekommen, keine Handbücher und hässlich wie die Nacht. :mrgreen:
Hab dann irgendwann alle in die Tonne geworfen...
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NeoDC
Dauergast
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Re: Bin bei einem Ebaykauf hereingefallen

Beitrag von NeoDC »

Sega-Freak hat geschrieben:So nun ist es erledigt. Er hat mir 50 Euro zurück überwiesen. Die schlechten Kopien werden dann wohl bald mal in der Tonne landen :-) Ich frage mich gerade warum es ein Problem gewesen wäre, die 26 Spiele einzuklagen, wenn es sogar Leute gibt, die eine auf Ebay ersteigerte Yacht für 20 Euro bekommen. Hat ein Kaufvertrag auf Ebay nicht eine gewisse Rechtskraft? Wenn mir jemand einen 185er Reifen verkauft kann ja auch kein Handtuchhalter kommen? Verdrehte Welt mit undurchsichtiger Rechtslage !?
Weil du nicht etwas einklagen kannst, was der Verkäufer gar nicht hat. Du kannst ihn aber wegen Betrugs belangen.
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Mark83
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Re: Bin bei einem Ebaykauf hereingefallen

Beitrag von Mark83 »

NeoDC hat geschrieben:
Sega-Freak hat geschrieben:So nun ist es erledigt. Er hat mir 50 Euro zurück überwiesen. Die schlechten Kopien werden dann wohl bald mal in der Tonne landen :-) Ich frage mich gerade warum es ein Problem gewesen wäre, die 26 Spiele einzuklagen, wenn es sogar Leute gibt, die eine auf Ebay ersteigerte Yacht für 20 Euro bekommen. Hat ein Kaufvertrag auf Ebay nicht eine gewisse Rechtskraft? Wenn mir jemand einen 185er Reifen verkauft kann ja auch kein Handtuchhalter kommen? Verdrehte Welt mit undurchsichtiger Rechtslage !?
Weil du nicht etwas einklagen kannst, was der Verkäufer gar nicht hat. Du kannst ihn aber wegen Betrugs belangen.
eben so siehts aus. Wenn jemand eine Yacht versteigert und die tatsächlich für 20€ weggeht muss er sie für diesen Betrag auch abgeben. Dein "Vertragspartner" hat die Ware aber nicht und die Beschaffung wäre mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, also gibts höchstens Geld zurück
retrospiel
a.k.a Christuserloeser
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Re: Bin bei einem Ebaykauf hereingefallen

Beitrag von retrospiel »

Geld zurück und Paket zurück und gut ist.

Ist ärgerlich, aber würd' mir da keinen Stress machen. Erpressen würd' ich den schon gar nicht.

Der konnte nicht schreiben daß das Kopien sind, aber dann hat der trotzdem die Spiele mitgezählt, was nicht ganz fair ist. Da gibt's einfachere und bessere Methoden zu sagen daß da "noch was dabei" ist.

Bei 96 Spielen ohne Bild würd' ich auf jeden Fall immer stutzig werden.

Wie dem auch sei, schick dem das Paket zurück und der soll Dir das Geld überweisen.
SAL
PSO-Legende
PSO-Legende

Re: Bin bei einem Ebaykauf hereingefallen

Beitrag von SAL »

Waren es wenigstens gute Spiele (die Kopien) ? :)

Und wenn ich mich erinner wie sehr in PSO mit Spielekopien gegen Geld gehandelt wurde...
:mrgreen: (Einige der Kopien habe ich heute noch als Erinnerung)

Fakt ist aber, das Du mit einer Anzeige nichts erreichen würdest, da kein Staatsanwalt für die lahme Summe auch nur die Hand bewegt.
Das wird eingestellt und Du musst zivilrechtlich vorgehen, was Dich im Endeffekt mehr kostet als sich zu einigen mit dem Verkäufer.

Ich hatte vor 6 Jahren auf eBay VHSkopien (!) von alten Trickserien gekauft (Robin Hood, Georgie, Bionic Six usw.)
das war mir aber das Geld wert.
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