Verschickt blos nicht mit Hermes!

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Moderator: Freudi93

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Stardragon
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Re: Verschickt blos nicht mit Hermes!

Beitrag von Stardragon »

Ich drücke dir mal die Daumen, dass das mit Paypal alles glatt geht.
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Ekko
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Re: Verschickt blos nicht mit Hermes!

Beitrag von Ekko »

Stardragon hat geschrieben:Ich drücke dir mal die Daumen, dass das mit Paypal alles glatt geht.
Heute News dazu bekommen - leider haben die doch zugunsten des Käufers entschieden, der mir dann noch freche Nachrichten hinterher schickt.
Interessanterweise gibt es hier keine Begründung seitens PayPal zu deren Entscheidung. Nur ganz knapp formuliert, dass sie zugunsten des Käufers entschieden haben und ich bitte meinen negativen Kontostand bei PayPal ausgleichen möge.
Kein Geld, kein Spiel, auf der Nase tanzender Käufer. Das is' schon ärgerlich genug. Nächstes Mal entweder kein PayPal oder immer nur versichert.
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Re: Verschickt blos nicht mit Hermes!

Beitrag von Stardragon »

OK, das ist argh. Ich habe mal etwas näher nachgeforscht, was solche Fälle angeht. Die Sache ist schwierig. Rechtlich bist Du eigentlich im Recht. Genau so ein Fall wird hier erörtert:
http://www.juraforum.de/forum/t/ebay-pr ... in.455147/

Zusammenfassung (Keine Rechtsberatung, ich bin kein Anwalt etc):
Beim Versendungsverkauf liegt das Transportrisiko generell beim Käufer, § 447 BGB. Eingeschränkt wird diese Vorschrift nur dann, wenn es sich um einen sog. Verbrauchsgüterverkauf handelt, der Käufer also Verbraucher ist und der Verkäufer Unternehmer, § 474 Abs.1 BGB. Dann gilt nämlich § 447 BGB explizit nicht, § 474 Abs.2 BGB. Du bist aber kein Unternehmer, von daher liegt das Transportrisiko beim Käufer. Jetzt ist die Sache aber etwas fraglich, weil Du den unversicherten Versand von Dir aus angeboten hast. Hättest Du versicherten angeboten und der Verkäufer auf unversicherten bestanden, hätte die Sache anders ausgesehen. So müsstest Du jetzt nachweisen, dass Du die Sendung an den Verkäufer gesendet hast, was schwierig ist. Du hast vielleicht noch eine Quittung, aber die besagt nur, dass Du dem Tag irgendwas irgendwohin geschickt hast.

Nach Paypal-Regeln liegt die Sache gegen Dich. Der Käufer beruft sich auf Punkt 4.1 der PayPal-Käuferschutzrichtlinien. Auch wenn er das nicht ausdrücklich sagt, geht es um den Fall Du hättest nicht versendet:
https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/marke ... le.x=de_DE
Nach Punkt 4.1 der PayPal-Verkäuferschutzrichtlinien müsstest Du bei PayPal jetzt nachweisen, dass Du versendet hast. Der Fall eines unversicherten Versandes ist aber klar als nicht ausreichender Beleg aufgeführt:
https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/marke ... le.x=de_DE

Dennoch würde ich da die Sache nicht auf sich beruhen lassen. PayPal kann und darf sich nicht über geltenes Recht hinweg setzen. Die Frage ist, ob Du bei einem Gerichtsverfahren Recht bekommen würdest. Wahrscheinlich wirst Du keines anstreben bei dem Verkaufsbetrag. Ich würde mich dennoch nochmal an eBay/Paypal (Wo wurde der Fall jetzt letztendlich geklärt?) wenden, sagen, dass Du den Artikel versendet hast, dass der unversicherte Versand Bestandteil der Auktion und entsprechend angegeben war und der Käufer das entsprechend wusste und sich darauf eingelassen hat. Verweise dabei auf § 447 BGB, dass das Transportrisiko beim Käufer liegt und Du versendet hast. Verlange eine Begründung die in Einklang mit § 447 BGB, warum zu Gunsten des Käufers entschieden wurde. Begründen müssen sie ja wohl, wenn sie Geld von Dir haben wollen und an geltendes Recht halten wohl auch. Die frechen Nachrichten des Käufers auch würde ich auch anhängen. Einfach dieses Verhalten melden und fragen, ob solch eine Ausnutzung des Käuferschutzes im Sinne des Ganzen ist. Wichtig bei allem diplomatisch und freundlich bleiben. Nicht angreifen, keine spitzen Bemerkungen, sachlich bleiben. Du bist nach BGB im Recht, da darfst Du auch souverän und gelassen um weitere Klärung bitten.

Edit: Killerargument für Dich. Das Rechtsportal eBay selber gibt Dir Recht. Es wird zwar versicherter Versand empfohlen,um Streitfragen zu vermeiden, aber klar gesagt, dass das Risiko beim Käufer liegt:
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_5.html
Würde ich auch drauf verweisen und fragen, wie es denn dann sein kann, dass Du jetzt das Geld zurück geben sollst.
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Re: Verschickt blos nicht mit Hermes!

Beitrag von Ekko »

Ja, ich hatte da auch schon mal geschaut. Irgendwie hakt das die uralte rechtliche Grundlage mit dem was PayPal einem von vornherein an Zustimmung abnötigt. Aber nachdem ich mal ein bisschen gelesen hatte, scheint das so zu sein, dass ich da nicht viel Hoffnung habe, denn wenn man keinen Versandschein nachweisen kann, der eindeutig Empfänger und Absender und Datum beeinhaltet, ist das ein Fall für den Käuferschutz und hebelt gleichzeitig den VERkäuferschutz aus. Im anderen Falle (versicherte Sendung) wäre es wohl zu meinen Gunsten ausgegangen. Was ich dann aber für den Käufer auch wieder unfair fände, ehrlich gesagt.
Mein Verständnis von Fairness sagt, dass in solch einem Falle einfach beide den Schaden teilen. Oder? Es ist nicht meine Schuld, aber auch nicht seine. Warum eine Partei zu 100% belasten, wenn doch beide sich von vornherein dem Risiko bewusst sind und im schlimmsten Falle 50/50 machen können?

Aber du hast recht und ich habe mich auch noch mal an PP gewandt, auch mit dem Link zum Rechtsportal von eBay selber (super Fund - danke Stardragon!), da wird sicherlich nicht viel anderes bei rumkommen, aber den Versuch ist es wert.
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Re: Verschickt blos nicht mit Hermes!

Beitrag von Stardragon »

Die Sache ist einfach die, dass keine AGB der Welt ein Recht aushebeln kann. Nie. Wenn sich AGB und Recht widersprechen gilt immer das Recht. Könnte natürlich sein, dass ein Richter bei einem Prozess das ähnlich wie PayPal auslegt (Du musst halt erstmal beweisen, dass Du auch verschickt hast, damit das Recht überhaupt greifen kann), aber das man darüber so hinweg geht, finde ich schon hart. Vielleicht existieren allerdings auch schon entsprechende Urteile, so tief bin ich dann auch nicht in der Materie.

Bei versichertem Versand wäre im Prinzip nichts unfair. Der Verkäufer bekommt sein Geld zurück und der Käufer da der Transport immer im Auftrag des Käufers geschieht, der logischerweise den Betrag der Versicherung. Was daran immer etwas idiotisch ist, ist die Tatsache, dass viele Speditionen aber nur den Versender eine Nachforschung beantragen lassen. Und vermutlich dem auch das Geld zukommen lassen würden, was ich aber noch nie erlebt habe. Bisher haben die sich immer alle schön raus geredet, wenn ich so einen Fall mitbekommen habe. Die genialste Standardaussage ist "Die Sendung war nicht ausreichend verpackt und wurde in Folge dessen unzustellbar beschädigt. Die Sendung wurde vernichtet." Kein Foto, kein Nachweis, einfach weg. Damit würden die vor keinem Gericht der Welt durchkommen, aber die wenigsten klagen dann.

Kein Ursache für den Fund. Ich wusste, dass der da war, weil ich auf den gestoßen war, als ich mal als Käufer vor dem Problem stand. Allerdings musste ich jetzt echt hart suchen, um den wieder zu finden. Mit Google hab ich den dieses Mal nicht gefunden, musste mich echt durch die eBay-Hilfe hangeln.
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Re: Verschickt blos nicht mit Hermes!

Beitrag von charlie »

Bei mir ging jetzt auch ein Päckchen verloren.

Verschickt wurde per DHL, der Verkäufer hat mir die Paketmarke zukommen lassen, das Päckchen ging am 22.02.2015 raus und liegt seit 24.02.2015 in Regensburg.
Seit dem 24.02.2015 gab es keinen Eintrag mehr von Seiten DHL.


Der Verkäufer wird nun nachforschen und hoffentlich wird das Päckchen gefunden.

Bei einem Warenwert von 10 Euro ist das wirklich ärgerlich, eigent
lich wollte ich dem Verkäufer die Arbeit sparen....


Ps: ich hab aus Kostengründen den nicht versicherten Versand gewählt. Das werde ich in Zukunft vielleicht bleiben lassen.
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Re: Verschickt blos nicht mit Hermes!

Beitrag von charlie »

Ich hab soeben ein Paket von DPD bekommen, warum ist mir ein Rätsel, das muss ich erst recherchieren...
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Gast_2778

Re: Verschickt blos nicht mit Hermes!

Beitrag von Gast_2778 »

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